Spenden-Infos

Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten.

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spendenbescheinigung und Höhe der Spendenabzugsfähigkeit

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC – Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an de FUAV erhalten Sie hier zum Download.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Unser Spenderservice – Automatische Spendenbescheinigung:

Der Förderverein zur Unterstützung der Arbeit mit Versehrten am Standort Warendorf  (FUAV),  ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an unser Bündnis der Hilfsorganisationen von der Steuer absetzen.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Spendensumme in Höhe von über 300 Euro jährlich automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.

Einzelspender bekommen von uns nach Eingang ihrer Spende eine Spendenquittung zugesandt. Spender mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten im Januar des Folgejahres ihrer Spenden automatisch eine Sammel-Spendenbescheinigung – auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Einzel-Spendenbescheinigungen aus.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse anzugeben.